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Erste Lockerungen der KIM-Verordnung ab 01.April 2023

28.März 2023 | Fimobilia GmbH

Erste Erleichterungen bei jener Verordnung, mit der die Regeln bei der Vergabe von Immobilienkrediten verschärft wurden („KIM-VO“). Die Novelle wurde bereits begutachtet, mit 1. April 2023 sollten die Erleichterungen in Kraft treten.

Zwischenfinanzierungen & nicht rückzahlbare Zuschüsse
Die österreichische Regierung hat beschlossen, die Kreditwürdigkeitsprüfung für Zwischenfinanzierungen im Zusammenhang mit einem Wohnsitzwechsel zu erleichtern. Zwischenfinanzierungen und im Fall der Vorfinanzierung eines nicht-rückzuzahlenden Darlehens durch eine Gebietskörperschaft (etwa Förderungen oder Zuschüsse).
Beide Fälle werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Anwendungsbereich der Kim-Verordnung ausgenommen, da die Verschuldung eines Kreditnehmers sich dadurch nur vorübergehend erhöht.
Diese Regelung betrifft nur Kredite, die höchstens 80% des geschätzten Marktwertes der zu veräußernden Immobilie ausmachen und innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden. Diese Anpassung der Kreditwürdigkeitsprüfung soll den Zugang zu Finanzierungen für Hausbauer erleichtern und den Immobilienmarkt in Österreich wieder beleben.

Geringfügigkeitsgrenze
Es gibt auch erfreuliche Neuigkeiten für Paare, die gemeinsam einen Kredit aufnehmen möchten:
Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Geringfügigkeitsgrenze von bisher 50.000 Euro pro Person auf Paare auszuweiten, die gemeinsam als Kreditnehmer auftreten. Dies bedeutet, dass Paare bis zu 100.000 Euro Kredit aufnehmen können, ohne dass eine Prüfung der Kreditwürdigkeit innerhalb der KIM-Verordnung erforderlich ist.
Mit dieser Anpassung wird der Prozess für Paare & Lebensgemeinschaften im gleichen Haushalt vereinfacht und der Zugang zu Finanzierungen zumindest etwas erleichtert.